Methodik & EU-Konformität

So erfüllt easygrading die Anforderungen der EU-Entgelttransparenzrichtlinie

Diese Seite erklärt im Detail, wie das easygrading-Kriterienmodell die vier von Art. 4 Abs. 4 der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (2023/970) geforderten Bewertungsdimensionen abdeckt – einschließlich des Zusatzmoduls für Arbeitsbedingungen. Sie richtet sich an HR-Leitung, Compensation & Benefits sowie an Betriebsräte, die die Methodik im Detail nachvollziehen möchten.

Der rechtliche Rahmen: Art. 4 Abs. 4 ETRL 2023/970

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verlangt, dass Stellen anhand objektiver, geschlechtsneutraler Kriterien bewertet werden. Artikel 4 Abs. 4 benennt dafür vier Dimensionen, die eine Stellenbewertung berücksichtigen muss: Kompetenzen, Belastungen, Verantwortung und Arbeitsbedingungen.

Aktueller Stand in Deutschland (September 2026): Die Umsetzungsfrist der Richtlinie (7. Juni 2026) ist verstrichen, ein deutsches Umsetzungsgesetz liegt noch nicht vor und wird frühestens Anfang 2027 erwartet. Bis dahin gilt das bestehende Entgelttransparenzgesetz weiter – die Ziele der EU-Richtlinie fließen aber bereits jetzt in die richtlinienkonforme Auslegung bestehender Vorschriften ein. Für Arbeitgeber mit mehr als 150 Beschäftigten ist 2026 zudem das erste Bezugsjahr für die Berichtspflicht zum 7. Juni 2027 – eine frühzeitige, methodisch saubere Stellenbewertung zahlt sich also schon jetzt aus.

Das easygrading 5-Kriterien-Modell im Überblick

Jede Stelle wird entlang fünf etablierter Kriterien in eine von 28 aufeinander aufbauenden Grade-Stufen eingeordnet:

EEntscheidung
KFKenntnisse & Fähigkeiten
PLProblemlösung
VVerantwortung
AAuswirkung

Zuordnung der vier EU-Dimensionen im Detail

Statt das Modell um neue, parallele Skalen zu erweitern, sind die vier gesetzlich geforderten Dimensionen in das bestehende Kriterienraster integriert:

EU-Dimension (Art. 4 Abs. 4) Abdeckung im easygrading-Modell
Kompetenzen
(fachlich & sozial)
Verankert in Kenntnisse & Fähigkeiten (KF) – Wissensbreite, Erfahrung, soziale Kompetenzen wie Kommunikation und Führung.
Belastungen
(kognitiv & psychisch)
Verankert in Problemlösung (PL) (gedankliche Beanspruchung durch Komplexität) und Verantwortung (V) (Beanspruchung durch Verantwortungsdruck).
Verantwortung Verankert in Entscheidung (E), Verantwortung (V) und Auswirkung (A) – Entscheidungsbefugnis, Planungshorizont, Auswirkungsradius.
Arbeitsbedingungen
(körperlich, Reise/Zeit)
Erfasst über ein eigenständiges, rollenbezogenes Zusatzmodul (siehe nächster Abschnitt) – nicht in eine der fünf Hauptskalen gemischt.

Das Zusatzmodul für Arbeitsbedingungen

Nicht jede Belastung durch Arbeitsbedingungen hängt an der Position in der Hierarchie. Ein Außendiensttechniker auf einer mittleren Ebene kann körperlich stärker gefordert sein als eine Führungskraft mit deutlich mehr Entscheidungsbefugnis. Deshalb bewertet easygrading Arbeitsbedingungen rollenbezogen statt gradebezogen, getrennt nach zwei Teilaspekten:

Körperliche Belastung – z. B. bei überwiegend operativ-praktischen Tätigkeitsanteilen wie Handwerk, Produktion, Wartung oder Außendienst mit Witterungseinfluss.

Reise-, Zeitzonen- und Arbeitszeitbelastung – von keiner Reisetätigkeit bis zu sehr intensiver, durchgängiger internationaler Reisetätigkeit mit häufigen Zeitzonenwechseln.

So läuft die Bewertung ab:

1 Das Bewertergremium stuft die Rolle getrennt nach körperlicher und nach Reise-/Zeitbelastung ein.
→
2 Erreicht eine der beiden Belastungen einen definierten Schwellenwert, wird das dokumentiert.
→
3 Die Belastung fließt in das bestehende Kriterium Verantwortung (V) ein – Ihr etabliertes Punktesystem bleibt dabei unverändert.

So bleibt Ihr etabliertes 5-Kriterien-Raster vollständig erhalten, während Arbeitsbedingungen dennoch real, nachvollziehbar und rollenbezogen in die Bewertung einfließen.

Transparenz & Nachvollziehbarkeit

Art. 7 der ETRL gibt Beschäftigten das Recht, Auskunft über die Kriterien zu verlangen, nach denen ihre Stelle bewertet und eingestuft wurde. Da jede Grade-Stufe im easygrading-Modell eigenständig beschrieben und dokumentiert ist, lässt sich der Wert einer Stelle transparent nachvollziehen und sachlich begründen – einschließlich der Frage, wie eine Anhebung durch das Arbeitsbedingungen-Modul zustande gekommen ist.

Anwendungsfälle für HR & Betriebsrat

Neueinstufung von Stellen

Bestehende oder neue Positionen werden anhand der fünf Kriterien konsistent eingestuft, ohne das gewohnte System zu verlassen.

Interne Entgelttransparenz-Kommunikation

Mitarbeitende erhalten nachvollziehbare, sachliche Begründungen für ihre Einstufung – auf Basis dokumentierter Kriterien statt Bauchgefühl.

Betriebsratsgespräche

Die dokumentierte, für alle Stellen einheitlich angewendete Methodik erleichtert die Abstimmung mit Arbeitnehmervertretungen bei Fragen zur Entgeltgerechtigkeit.

Häufige Fragen zur Methodik

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