So erfüllt easygrading die Anforderungen der EU-Entgelttransparenzrichtlinie
Diese Seite erklärt im Detail, wie das easygrading-Kriterienmodell die vier von Art. 4 Abs. 4 der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (2023/970) geforderten Bewertungsdimensionen abdeckt – einschließlich des Zusatzmoduls für Arbeitsbedingungen. Sie richtet sich an HR-Leitung, Compensation & Benefits sowie an Betriebsräte, die die Methodik im Detail nachvollziehen möchten.
Der rechtliche Rahmen: Art. 4 Abs. 4 ETRL 2023/970
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verlangt, dass Stellen anhand objektiver, geschlechtsneutraler Kriterien bewertet werden. Artikel 4 Abs. 4 benennt dafür vier Dimensionen, die eine Stellenbewertung berücksichtigen muss: Kompetenzen, Belastungen, Verantwortung und Arbeitsbedingungen.
Das easygrading 5-Kriterien-Modell im Überblick
Jede Stelle wird entlang fünf etablierter Kriterien in eine von 28 aufeinander aufbauenden Grade-Stufen eingeordnet:
Zuordnung der vier EU-Dimensionen im Detail
Statt das Modell um neue, parallele Skalen zu erweitern, sind die vier gesetzlich geforderten Dimensionen in das bestehende Kriterienraster integriert:
| EU-Dimension (Art. 4 Abs. 4) | Abdeckung im easygrading-Modell |
|---|---|
| Kompetenzen (fachlich & sozial) |
Verankert in Kenntnisse & Fähigkeiten (KF) – Wissensbreite, Erfahrung, soziale Kompetenzen wie Kommunikation und Führung. |
| Belastungen (kognitiv & psychisch) |
Verankert in Problemlösung (PL) (gedankliche Beanspruchung durch Komplexität) und Verantwortung (V) (Beanspruchung durch Verantwortungsdruck). |
| Verantwortung | Verankert in Entscheidung (E), Verantwortung (V) und Auswirkung (A) – Entscheidungsbefugnis, Planungshorizont, Auswirkungsradius. |
| Arbeitsbedingungen (körperlich, Reise/Zeit) |
Erfasst über ein eigenständiges, rollenbezogenes Zusatzmodul (siehe nächster Abschnitt) – nicht in eine der fünf Hauptskalen gemischt. |
Das Zusatzmodul für Arbeitsbedingungen
Nicht jede Belastung durch Arbeitsbedingungen hängt an der Position in der Hierarchie. Ein Außendiensttechniker auf einer mittleren Ebene kann körperlich stärker gefordert sein als eine Führungskraft mit deutlich mehr Entscheidungsbefugnis. Deshalb bewertet easygrading Arbeitsbedingungen rollenbezogen statt gradebezogen, getrennt nach zwei Teilaspekten:
Körperliche Belastung – z. B. bei überwiegend operativ-praktischen Tätigkeitsanteilen wie Handwerk, Produktion, Wartung oder Außendienst mit Witterungseinfluss.
Reise-, Zeitzonen- und Arbeitszeitbelastung – von keiner Reisetätigkeit bis zu sehr intensiver, durchgängiger internationaler Reisetätigkeit mit häufigen Zeitzonenwechseln.
So läuft die Bewertung ab:
So bleibt Ihr etabliertes 5-Kriterien-Raster vollständig erhalten, während Arbeitsbedingungen dennoch real, nachvollziehbar und rollenbezogen in die Bewertung einfließen.
Transparenz & Nachvollziehbarkeit
Art. 7 der ETRL gibt Beschäftigten das Recht, Auskunft über die Kriterien zu verlangen, nach denen ihre Stelle bewertet und eingestuft wurde. Da jede Grade-Stufe im easygrading-Modell eigenständig beschrieben und dokumentiert ist, lässt sich der Wert einer Stelle transparent nachvollziehen und sachlich begründen – einschließlich der Frage, wie eine Anhebung durch das Arbeitsbedingungen-Modul zustande gekommen ist.
Anwendungsfälle für HR & Betriebsrat
Neueinstufung von Stellen
Bestehende oder neue Positionen werden anhand der fünf Kriterien konsistent eingestuft, ohne das gewohnte System zu verlassen.
Interne Entgelttransparenz-Kommunikation
Mitarbeitende erhalten nachvollziehbare, sachliche Begründungen für ihre Einstufung – auf Basis dokumentierter Kriterien statt Bauchgefühl.
Betriebsratsgespräche
Die dokumentierte, für alle Stellen einheitlich angewendete Methodik erleichtert die Abstimmung mit Arbeitnehmervertretungen bei Fragen zur Entgeltgerechtigkeit.
Häufige Fragen zur Methodik
Entscheidungsspielraum und Arbeitsbedingungen (z. B. Reisetätigkeit) sind fachlich unabhängige Faktoren. Eine Vermischung in einer einzigen Skala würde die Nachvollziehbarkeit einschränken. Das eigenständige Zusatzmodul hält beide Faktoren sauber getrennt.
Nein. Das Modul wird zusätzlich zur bestehenden Einstufung angewendet, dort wo es inhaltlich relevant ist – ohne dass das gesamte Bewertungssystem neu aufgesetzt werden muss.
Ein deutsches Umsetzungsgesetz liegt noch nicht vor. Bis zur Umsetzung gilt das bestehende Entgelttransparenzgesetz weiter, wobei sich die Auslegung zunehmend an den Zielen der EU-Richtlinie orientiert. Für eine frühzeitige, rechtssichere Vorbereitung ist eine methodisch saubere Stellenbewertung schon jetzt sinnvoll.
Das unternehmenseigene Bewertergremium – rollenbezogen und anhand klar definierter, objektiver Kriterien, nicht gradebezogen und nicht nach freiem Ermessen.
Fragen zur Methodik in Ihrem Unternehmen?
Wir erläutern die Anwendung des Modells gern anhand Ihrer konkreten Stellenlandschaft.
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