FAQ: EU-Entgelttransparenzrichtlinie,
Stellenbewertung und die Nutzung von easygrading.de

Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie und digitalen Tools wie easygrading.de gelingt die Stellenbewertung nach anerkannten Standards – einfach, digital und rechtssicher. Unternehmen erfüllen damit nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern positionieren sich auch als attraktive und faire Arbeitgeber im Wettbewerb um Talente.

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (2023/970/EU) ist eine europäische Gesetzgebung, die darauf abzielt, das Entgeltgefälle zwischen Männern und Frauen zu verringern und Lohndiskriminierung zu bekämpfen. Sie verpflichtet Unternehmen, gleiche Bezahlung für gleiche oder gleichwertige Arbeit sicherzustellen – unabhängig vom Geschlecht.
Die Richtlinie wurde im Juni 2023 verabschiedet und muss bis spätestens 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden.
Sie gilt für alle Unternehmen in der EU, wobei größere Unternehmen (ab 100 Beschäftigten) strengere Berichtspflichten haben.
Das Ziel ist, das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ zu stärken und das geschlechtsspezifische Lohngefälle abzubauen.
Arbeitgeber müssen Gehaltsstrukturen offenlegen, regelmäßig über das geschlechtsspezifische Entgeltgefälle berichten und objektive Kriterien für die Entgeltfindung anwenden.
Unternehmen ab 100 Beschäftigten müssen regelmäßig Berichte zum Gender Pay Gap und zur Entgeltstruktur vorlegen. Die Häufigkeit und der Umfang hängen von der Unternehmensgröße ab.
Bei Verstößen drohen Sanktionen, die von den Mitgliedstaaten festgelegt werden. Diese können Bußgelder oder andere Maßnahmen umfassen. Zudem droht ein Reputationsschaden, der sich negativ auf das Recruiting auswirken kann.
Ja, Unternehmen müssen Bewerbenden und Beschäftigten Informationen über die Gehaltsstruktur und die Kriterien der Entgeltfindung zugänglich machen.
Arbeitgeber müssen bereits im Bewerbungsprozess Informationen über das Einstiegsgehalt oder die Gehaltsspanne für die ausgeschriebene Stelle bereitstellen.
Nein, Arbeitgeber dürfen Bewerbende nicht mehr nach ihrem bisherigen Gehalt fragen.
Ja, die Kriterien für die Festlegung von Gehältern müssen klar und transparent kommuniziert werden.
Der Gender Pay Gap bezeichnet das durchschnittliche Lohngefälle zwischen Männern und Frauen in vergleichbaren Positionen.
Er wird durch den Vergleich der durchschnittlichen Bruttostundenverdienste von Männern und Frauen berechnet.
Ja, wenn das Entgeltgefälle 5 % oder mehr beträgt und nicht objektiv begründet werden kann, müssen Unternehmen gemeinsam mit Arbeitnehmervertretungen Maßnahmen ergreifen.
Mögliche Maßnahmen sind beispielsweise Anpassungen der Gehaltsstrukturen, die Überprüfung der Stellenbewertung und der Zuordnung der Mitarbeiter zu Referenzstellen oder gezielte Förderprogramme.
Die Stellenbewertung ist ein Verfahren zur objektiven Bewertung von Arbeitsplätzen, um eine faire und nachvollziehbare Entgeltstruktur zu schaffen.
Sie stellt sicher, dass gleiche oder gleichwertige Arbeit auch gleich vergütet wird und dient als Grundlage für transparente Gehaltsentscheidungen.
Im Rahmen der Stellenbewertung werden typische Kriterien wie Anforderungen an Wissen und Können, Verantwortung und Entscheidungsbefugnis, Komplexität und Schwierigkeitsgrad, Kommunikation und Zusammenarbeit sowie Arbeitsumgebung und Belastung analytisch untersucht.
Ja, die Bewertung und die zugrunde liegenden Kriterien müssen dokumentiert und auf Anfrage offengelegt werden.
In der Regel ist die Personalabteilung in Zusammenarbeit mit Führungskräften und ggf. Arbeitnehmervertretungen zuständig.
Die Einhaltung wird von den zuständigen nationalen Behörden überwacht.
Ja, es gibt Beratungsangebote durch externe Vergütungsberater, Tools und Seminare, die Unternehmen bei der Umsetzung unterstützen.
Die EU-Richtlinie hat Vorrang vor nationalem Recht. Nationale Regelungen dürfen nicht weniger streng sein als die Vorgaben der Richtlinie.
Beschäftigte haben das Recht, Informationen über die Kriterien und das Niveau ihrer Entlohnung sowie über das durchschnittliche Entgelt vergleichbarer Tätigkeiten zu erhalten.
Ja, Beschäftigte können bei Verdacht auf Entgeltdiskriminierung rechtliche Schritte einleiten.
Beschäftigte dürfen wegen der Inanspruchnahme ihrer Rechte nicht benachteiligt werden.
Die Mitgliedstaaten haben bis zum 7. Juni 2026 Zeit, die Richtlinie umzusetzen.
Companies should review their salary structures and job evaluations, introduce transparency processes, and prepare for the new reporting requirements.
Sie sind bei der Umsetzung der Maßnahmen und bei der Überprüfung von Entgeltstrukturen einzubeziehen.
Einzelne Pflichten können je nach Unternehmensgröße variieren, aber das Grundprinzip gilt für alle Unternehmen.
Die Häufigkeit hängt von der Unternehmensgröße ab, in der Regel jährlich oder alle drei Jahre.
Die Berichte müssen Angaben zum geschlechtsspezifischen Entgeltgefälle, zu den Kriterien der Entgeltfindung und zu Maßnahmen zur Beseitigung von Diskrepanzen enthalten.
Ja, viele Unternehmen greifen auf externe Vergütungsberater und / oder spezialisierte Softwarelösungen zurück.
Auch dann müssen Transparenz- und Berichtspflichten eingehalten werden, um die Gleichstellung dauerhaft zu sichern.
Die Verarbeitung und Veröffentlichung von Gehaltsdaten muss unter Einhaltung der Datenschutzvorgaben erfolgen.
Sie fördert ein faires Arbeitsumfeld, steigert die Arbeitgeberattraktivität und kann die Mitarbeiterbindung stärken.
Die Sanktionen reichen von Bußgeldern bis zu Schadensersatzforderungen und werden von den Mitgliedstaaten festgelegt.
Unternehmen können sich bei nationalen Behörden, der EU-Kommission und spezialisierten Vergütungsberatern informieren.
easygrading.de bietet eine digitale Lösung, um Stellenbewertungen und Gehaltsanalysen effizient, nachvollziehbar und nach anerkannten Standards durchzuführen. Damit können Unternehmen die Anforderungen der Richtlinie einfach erfüllen.
Mit easygrading.de erfolgt die Stellenbewertung nach bewährten, objektiven und nachvollziehbaren Kriterien – ein Qualitätsmerkmal, das Vertrauen schafft und die Einhaltung der Richtlinie unterstützt.
Mit easygrading.de können Unternehmen online Stellen bewerten, Gehaltsbänder erstellen und die Gehaltssituation analysieren – einfach, schnell und strukturiert.
Sie spart Zeit, erhöht die Objektivität und sorgt für eine transparente Dokumentation aller Bewertungsschritte.
Das Tool ermöglicht die Analyse der aktuellen Gehaltssituation und zeigt auf, ob Mitarbeitende entsprechend ihrer Leistung und Position vergütet werden.
Ja, easygrading.de hilft, Gehaltsbänder zu definieren und zu visualisieren, was die Transparenz und Vergleichbarkeit erhöht.
Durch objektive Bewertung und transparente Gehaltsstrukturen werden Diskriminierungen sichtbar und können gezielt beseitigt werden.
Das Tool unterstützt bei der Ermittlung der Daten, die für die Erstellung der gesetzlich geforderten Berichte zum Gender Pay Gap und zur Entgeltstruktur erforderlich sind.
Ja, easygrading.de ist skalierbar und kann von kleinen bis großen Unternehmen genutzt werden.
Nach der Registrierung kann sofort mit der Stellenbewertung und Gehaltsanalyse begonnen werden.
Ja, die Benutzeroberfläche ist benutzerfreundlich gestaltet und ermöglicht einen schnellen Einstieg.
easygrading.de legt großen Wert auf Datenschutz und Datensicherheit, sodass alle Informationen vertraulich behandelt werden. Zudem müssen keine personenbezogenen Daten eingegeben werden. Für die Gender-Pay-Gap-Analyse ist allerdings die Angabe des Geschlechts erforderlich.
Ja, das Tool unterstützt die Zusammenarbeit von mehreren Personen
easygrading.de wird auf Wunsch zahlreicher Personalabteilungen ausschließlich als eigenständige Webanwendung bereitgestellt. Diese Entscheidung ermöglicht eine zentrale, datenschutzkonforme Nutzung ohne lokale Installationen.
Unternehmen können mit diesem Slogan in ihrer Arbeitgeberkommunikation und im Recruiting gezielt auf ihre professionelle und faire Vergütungspraxis hinweisen – powered by easygrading.de.
Die Nutzung von easygrading.de und der Slogan „Stellenbewertung nach anerkannten Standards“ stärken das Image als moderner, transparenter und fairer Arbeitgeber.
Nach der Anmeldung werden die Stellen systematisch bewertet, Gehaltsbänder erstellt und die Ergebnisse dokumentiert.
Im Definitionsbereich selbst sind keine individuellen Anpassungen möglich. Allerdings können unternehmensspezifische Anforderungen im ergänzenden Unternehmensbereich hinterlegt werden, sodass eine flexible Erweiterung der Standarddefinitionen gewährleistet ist.
easygrading.de kann kostenfrei getestet werden, um sich mit den Funktionen vertraut zu machen.
Alle Bewertungsschritte und Kriterien werden transparent dokumentiert und können jederzeit nachgewiesen werden.
Die Einführung ist unkompliziert: Registrierung, Schulung der Nutzer und Integration in die HR-Prozesse.
Weitere Informationen und Support gibt es direkt auf Easygrading und bei Respondeo

Mehr Informationen
und Support gibt es direkt auf

Kostenlose Probeversion starten